eRechnung Helper
Büro, Medien und Beratung

Rechnungen für Berater, Trainer und Coaches

Kurz gesagt

Berater und Coaches rechnen nach Stunde, Tagessatz oder Paket ab, dazu Workshops, Vorträge, Seminarunterlagen und Reisekosten. eRechnung Helper stellt diese Rechnungen als E-Rechnung für Firmenkunden aus – auch im Kleinunternehmer-Modus nach § 19 UStG. Weiterberechnete Reise- und Übernachtungskosten gehören zu Ihrem Entgelt und tragen in der Regel denselben Steuersatz wie Ihre Beratung.

Musterrechnung · Strategieworkshop Vertrieb
LeistungMengePreisUStNetto
Beratungstag2 Tag890,0019 %1.780,00
Konzept und Auswertung4 Std120,0019 %480,00
Seminarunterlagen12 Stk25,0019 %300,00
Fahrtkosten286 km0,6019 %171,60
Netto
2.731,60 €
USt 19 %
519,00 €
Gesamt
3.250,60 €
ZUGFeRDXRechnung
Muster mit Positionen und Richtpreisen aus dem Branchenkatalog „Beratung und Coaching“ – Beispielwerte, erfundener Kunde. Beim Ausstellen entsteht daraus ein ZUGFeRD-PDF und eine XRechnung.
Abrechnung
Stunde, Tag, Paket
Reisekosten
Teil des Entgelts
Kleinunternehmer
eigener Modus
Im Branchenkatalog
21 Leistungen

Reisekosten richtig weiterberechnen

Hotel, Bahn und Kilometer, die Sie für einen Auftrag ausgeben, sind Teil Ihrer Leistung. Sie stehen netto auf der Rechnung und tragen den Steuersatz der Beratung – meist 19 %, auch wenn das Hotel Ihnen 7 % berechnet hat. Fahrtkosten mit dem eigenen Auto rechnen Sie je Kilometer ab.

Pakete und Vorauszahlung

Coaching-Pakete werden oft vorab bezahlt. Schreiben Sie die Rechnung zum Paket mit dem Zeitraum der Sitzungen. Für große Beratungsprojekte stellen Sie Abschläge nach Meilensteinen und zum Schluss eine Schlussrechnung.

Auftragswert 10.000,00 € netto · 11.900,00 € brutto

BelegNettoUSt 19 %Brutto
1. Abschlag AR-2026-00043.000,00570,003.570,00
2. Abschlag AR-2026-00074.000,00760,004.760,00
Restbetrag Schlussrechnung3.000,00570,003.570,00
Zwei Abschläge über 30 % und 40 % des Auftragswerts; die Schlussrechnung berechnet den Rest.

Als Kleinunternehmer starten

Viele Coaches beginnen als Kleinunternehmer. Im Modus nach § 19 UStG steht auf jeder Rechnung der Hinweis „Kein Ausweis von Umsatzsteuer“, und die Positionen brauchen keinen Steuersatz. Wechseln Sie später in die Regelbesteuerung, gilt das für neue Rechnungen.

Rechnung 2026-031Grafikdesign Muster · Kleinunternehmerin
Logo-Entwurf, 3 Varianten
650,00 €
Visitenkarten, Satz
180,00 €
Rechnungsbetrag
830,00 €

Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.

Kleinunternehmer-Rechnung: keine Umsatzsteuer, dafür der Hinweis auf § 19 UStG.

Typische Leistungen im Branchenkatalog

21 Positionen für Berater und Coaches stehen mit Einheit, Steuersatz und Richtpreis im Startkatalog. Bei der Einrichtung übernimmt Ihr Steuerbüro oder der Betreiber sie mit einem Klick in Ihre Leistungen; später fragen Sie direkt im Programm nach weiteren. Die Preise passen Sie an – sie sind Ausgangswerte, keine Empfehlung.

LeistungEinheitRichtpreis nettoUSt
BeratungStundensatzStd120,00 €19 %
Beratungstag8 StundenTag890,00 €19 %
Workshophalbtags bis 10 Personenpauschal690,00 €19 %
Reisekostennach Aufwand (Bahn oder Pkw)pauschal–19 %
Erstgespräch60 Minutenpauschal0,00 €19 %
Einzelcoaching60 MinutenStk150,00 €19 %
Online-BeratungVideokonferenzStd110,00 €19 %
Coaching-Paket5 Sitzungenpauschal650,00 €19 %
Beratung halber Tag4 Stundenpauschal490,00 €19 %
Konzept und AuswertungschriftlichStd120,00 €19 %
Vortragbis 60 Minutenpauschal590,00 €19 %
SeminarraumMiete je TagTag190,00 €19 %
Weitere 9 Leistungen anzeigen
LeistungEinheitRichtpreis nettoUSt
Seminarunterlagenje TeilnehmerStk25,00 €19 %
Übernachtungskostennach Belegpauschal–19 %
IT-SupportFernwartung oder vor OrtStd85,00 €19 %
Datenschutz-Check WebseiteImpressum, Cookies, Formularepauschal190,00 €19 %
Ernährungsberatung60 MinutenStk75,00 €19 %
Betriebliches Gesundheitsprogrammhalbtagspauschal590,00 €19 %
AusfallgebührAbsage unter 24 Stundenpauschal30,00 €19 %
Sicherheitskonzeptpauschal490,00 €19 %
Fahrtkostenje gefahrenen Kilometerkm0,60 €19 %

So geht’s in vier Schritten

  1. Angebot

    Tagessatz oder Paket, Reisekosten als Pauschale oder nach Aufwand.

  2. Durchführen

    Workshop, Coaching, Vortrag.

  3. Rechnung

    Leistung plus Reisekosten, als E-Rechnung.

  4. Zahlung

    Offene Posten, auf Wunsch mit Skonto.

Häufige Fragen

Mit welchem Steuersatz berechne ich Hotelkosten weiter?

In der Regel mit dem Satz Ihrer Hauptleistung, also meist 19 %. Weiterberechnete Kosten sind Teil Ihres Entgelts.

Kann ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Ja, freiwillig. Pflicht ist es für Kleinunternehmer nicht – empfangen müssen Sie E-Rechnungen aber können.

Kann ich ein kostenloses Erstgespräch zeigen?

Ja, als Position mit 0,00 €.

Können Firmen meine Rechnung automatisch verarbeiten?

Ja. Die XRechnung und die XML im ZUGFeRD-PDF lesen Buchhaltungsprogramme direkt ein.

Stand: . Beschrieben ist Version 0.73.0. Richtpreise sind Beispielwerte aus dem Startkatalog; steuerliche Hinweise sind allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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