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Formate

XRechnung: der deutsche Standard für E-Rechnungen an Behörden

Kurz gesagt

Die XRechnung ist eine reine XML-Datei, die die europäische Norm EN 16931 mit deutschen Zusatzregeln umsetzt. Öffentliche Auftraggeber verlangen sie, meist mit Leitweg-ID als Käuferreferenz; zwischen Unternehmen ist sie eine von mehreren zulässigen E-Rechnungen. Die XRechnung gibt es in den Syntaxen UBL und CII. Menschen lesen sie mit einem Betrachter, Programme verarbeiten sie direkt.

RE-2026-000042.pdf
Rechnung RE-2026-0000421.450,45 € factur-x.xml
ZUGFeRD 2.5 · PDF/A-3 · für Menschen und Programme
RE-2026-000042.xml
<rsm:CrossIndustryInvoice>
  <ram:ID>RE-2026-000042</ram:ID>
  <ram:TypeCode>380</ram:TypeCode>
  <ram:BuyerReference>04011000-1234512345-06
  <ram:TaxBasisTotalAmount>1223.90
  <ram:TaxTotalAmount>226.55
  <ram:GrandTotalAmount>1450.45
XRechnung 3.0 · reine XML · Standard für Behörden
Beim Ausstellen entstehen zwei Dateien aus demselben Stand: das ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML und die XRechnung.
Herausgeber
KoSIT
Syntax
UBL oder CII
Behörden
mit Leitweg-ID
Lesbar
nur mit Betrachter

XRechnung: Deutscher Standard (CIUS) für elektronische Rechnungen nach EN 16931, herausgegeben von der KoSIT; reine XML-Datei in der Syntax UBL oder CII.

Was die XRechnung zusätzlich verlangt

Gegenüber der Norm schreibt die XRechnung weitere Angaben vor. Die Prüfregeln dafür beginnen mit „BR-DE“; ein Validator meldet, welche Regel verletzt ist.

  • Käuferreferenz (BT-10) – bei Behörden die Leitweg-ID
  • Kontakt des Verkäufers mit Name, Telefon und E-Mail
  • Zahlungsangaben, etwa IBAN bei Überweisung
  • Zahlungsbedingungen oder Fälligkeit

Versand an Behörden

Rechnungen an den Bund gehen über die Rechnungseingangsplattform des Bundes oder per Peppol, an Länder und Kommunen über deren Portale. Die Leitweg-ID bestimmt, welche Stelle die Rechnung bekommt. Was die jeweilige Stelle verlangt, steht meist im Auftrag.

04011000Grobadressierung-1234512345Feinadressierung-06Prüfziffer

in der XRechnung

<ram:BuyerReference>04011000-1234512345-06</ram:BuyerReference>
Aufbau einer Leitweg-ID (Beispiel) und ihr Platz in der XRechnung als Käuferreferenz BT-10.

XRechnung zwischen Unternehmen

Seit 2025 ist die XRechnung auch zwischen Unternehmen eine gültige E-Rechnung. Weil viele Empfänger lieber ein lesbares PDF haben, ist dort oft ZUGFeRD üblich. Wer beides erzeugt, kann jedem Kunden das passende Format schicken.

XRechnung ZUGFeRD
DateiXMLPDF/A-3 mit eingebetteter XML
Für Menschen lesbarnur mit Betrachterja, als PDF
SyntaxCII oder UBLCII
NormEN 16931 + deutsche RegelnEN 16931 (ab Profil BASIC)
Typischer EinsatzRechnungen an BehördenRechnungen an Unternehmen
Leitweg-IDbei Behörden Pflichtmöglich
XRechnung und ZUGFeRD im Vergleich.

Schritt für Schritt

  1. Käuferreferenz klären

    Bei Behörden die Leitweg-ID aus dem Auftrag.

  2. Kontakt hinterlegen

    Name, Telefon und E-Mail des Verkäufers.

  3. Erzeugen und prüfen

    Gegen Schema, EN 16931 und die BR-DE-Regeln.

  4. Übermitteln

    Über das Portal oder Peppol, je nach Auftraggeber.

Häufige Fragen

Ist die XRechnung Pflicht?

Für Rechnungen an Behörden in der Regel ja. Zwischen Unternehmen ist sie eine von mehreren zulässigen E-Rechnungen, ebenso wie ZUGFeRD ab Profil BASIC.

Was ist der Unterschied zwischen UBL und CII?

Zwei XML-Syntaxen für denselben Inhalt. Beide sind für die XRechnung zulässig.

Wie öffne ich eine XRechnung?

Mit einem Betrachter, der die XML als Rechnung darstellt – etwa „E-Rechnung prüfen“ auf dieser Website.

Was passiert, wenn die Leitweg-ID fehlt?

Die Behörde kann die Rechnung nicht zuordnen und weist sie in der Regel ab.

Grundlagen

  • XRechnung 3.0 (KoSIT)
  • EN 16931-1:2017
  • E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)

Stand: . Allgemeine Information zur Rechtslage in Deutschland, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung.

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