eRechnung Helper
Menschen und Alltag

Rechnungen für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung

Kurz gesagt

Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter rechnen Stunden ab: Haushalt, Einkauf, Begleitung zu Terminen, Gesellschaft leisten. Stammkunden bekommen eine Monatsrechnung. Für den Steuerabzug nach § 35a EStG braucht Ihr Kunde eine Rechnung und muss überweisen. Ist Ihr Angebot nach Landesrecht anerkannt, kann er die Rechnung bei der Pflegekasse für den Entlastungsbetrag einreichen.

Musterrechnung · Haushaltshilfe März
LeistungMengePreisUStNetto
Haushaltshilfe12 Std34,0019 %408,00
Einkaufsservice4 Std34,0019 %136,00
Begleitung zu Terminen2,5 Std36,0019 %90,00
Fahrtkosten Haushaltshilfe4 pauschal6,0019 %24,00
Netto
658,00 €
USt 19 %
125,02 €
Gesamt
783,02 €
ZUGFeRDXRechnung
Muster mit Positionen und Richtpreisen aus dem Branchenkatalog „Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung“ – Beispielwerte, erfundener Kunde. Beim Ausstellen entsteht daraus ein ZUGFeRD-PDF und eine XRechnung.
Abrechnung
Stunden je Monat
Kunden
Privat, Angehörige
§ 35a EStG
Rechnung und Überweisung
Im Branchenkatalog
13 Leistungen

Monatsrechnung mit Stunden

Eine Serie bereitet die Monatsrechnung im Entwurf vor; Sie tragen die geleisteten Stunden je Leistungsart ein. Die Termine stehen auf Wunsch in der Beschreibung, etwa „4 × dienstags, je 3 Std.“. Danach geht die Rechnung mit GiroCode an den Kunden oder an Angehörige.

Wartungsvertrag Beispielbaumonatlich · ausgestellt und versendet · Leistungszeitraum: laufender Monat
  1. Jan
  2. Feb
  3. Mär
  4. Apr
  5. Mai
  6. Jun
  7. Jul
  8. Aug
  9. Sep
  10. Nov
  11. Dez

Nächste Rechnung am 01.10.2026: „Wartung Oktober 2026“

Eine Serie erzeugt zum Stichtag die nächste Rechnung; Platzhalter setzen Monat und Leistungszeitraum ein.

Steuer und Pflegekasse

Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag können nach § 4 Nr. 16 UStG steuerfrei sein; dann wählen Sie 0 % mit Befreiungsgrund. Ohne Anerkennung gilt 19 % – oder Sie sind Kleinunternehmer. Welche Regel für Sie gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Typische Leistungen im Branchenkatalog

13 Positionen für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung stehen mit Einheit, Steuersatz und Richtpreis im Startkatalog. Bei der Einrichtung übernimmt Ihr Steuerbüro oder der Betreiber sie mit einem Klick in Ihre Leistungen; später fragen Sie direkt im Programm nach weiteren. Die Preise passen Sie an – sie sind Ausgangswerte, keine Empfehlung.

LeistungEinheitRichtpreis nettoUSt
HaushaltshilfePutzen, Waschen, BügelnStd34,00 €19 %
Einkaufsserviceinkl. LieferungStd34,00 €19 %
Begleitung zu TerminenArzt, BehördeStd36,00 €19 %
Bügelserviceje WäschestückStk2,20 €19 %
Gesellschaft leistenSpaziergang, GesprächeStd32,00 €19 %
Kochen und Mahlzeiten vorbereitenStd34,00 €19 %
Fenster putzen (Privathaushalt)Std36,00 €19 %
Gartenhilfe (Privathaushalt)Std34,00 €19 %
Fahrtkosten Haushaltshilfeje Einsatzpauschal6,00 €19 %
Erstbesuch und Kennenlernenpauschal0,00 €19 %
HausbesuchZuschlagpauschal15,00 €19 %
Anfahrtspauschaleim Stadtgebietpauschal35,00 €19 %
Weitere 1 Leistungen anzeigen
LeistungEinheitRichtpreis nettoUSt
Fahrtkostenje gefahrenen Kilometerkm0,60 €19 %

So geht’s in vier Schritten

  1. Kunde anlegen

    Rechnungsempfänger und weitere Ansprechpartner.

  2. Serie im Entwurf

    Monatlich.

  3. Stunden eintragen

    Je Leistungsart.

  4. Senden

    PDF mit GiroCode – Überweisung wichtig für § 35a EStG.

Häufige Fragen

Was braucht mein Kunde für § 35a EStG?

Eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Barzahlungen sind nicht begünstigt.

Kann die Rechnung an Angehörige gehen?

Ja. Legen Sie die Angehörigen als Ansprechpartner am Kunden an; die E-Mail geht an die gewählte Person.

Sind meine Leistungen steuerfrei?

Nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 4 Nr. 16 UStG – fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Kann ich als Kleinunternehmer abrechnen?

Ja, mit dem Modus nach § 19 UStG.

Grundlagen

  • § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
  • § 4 Nr. 16 UStG

Stand: . Beschrieben ist Version 0.73.0. Richtpreise sind Beispielwerte aus dem Startkatalog; steuerliche Hinweise sind allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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